Externer Datenschutzbeauftragter

Wir beraten Sie bei allen Themen rund um Datenschutz und DSGVO

Wann brauche ich einen Datenschutz­beauftragten?
Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Etwa dann, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung von Gesundheitsdaten besteht. Neben der verpflichtenden Bestellung können Unternehmen bzw. Organisationen auch freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das kann durchaus sinnvoll sein, da der Datenschutzbeauftragte wichtige Funktionen in der Compliance erfüllt.
Was ist der Unterschied zwischen einem internen/externen Datenschutz­beauftragten?

Die Position des Datenschutz­beauftragten kann intern (durch einen geeigneten Mitarbeiter) oder extern (z. B. durch casc) besetzt werden. Wichtig: Der oder die Datenschutz­beauftragte muss unbedingt über das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Kenntnisse verfügen und es darf nicht zu Interessens­konflikten kommen. Der externe Datenschutzbeauftragte erfüllt seine Aufgaben auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Nachdem er im Gegensatz zu einem intern bestellten Datenschutz­beauftragen nicht in die Organisation des Unternehmens eingebunden ist, wird im Regelfall mit einer systematischen Beurteilung gestartet.

Was ist der Vorteil eines externen Datenschutz­beauftragten von casc?

Kosten- und Effizienzvorteile
Zum einen werden die eigenen Beschäftigten des Unternehmens nicht mit dem Thema Datenschutz gebunden. Zum anderen verfügt ein externer Datenschutzbeauftragter über die notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrung. Er hat sich auf den Datenschutz und die Datensicherheit spezialisiert und ist so in der Lage, schnelle, zuverlässige und kompetente Antworten auf datenschutzrechtliche und technische Fragestellungen zu geben, die den Bedürfnissen des Unternehmens gerecht werden.

Vermeidung von Interessenskonflikten
Sollte es jedoch zu einer Datenschutzverletzung kommen, ist eine schnelle und ordnungsgemäße Handlung unerlässlich. Zudem werden durch einen externen Datenschutzbeauftragten Interessenkonflikte vermieden, da der externe Datenschutzbeauftragte aus einer neutralen Perspektive auf den Datenschutz im jeweiligen Unternehmen sieht.

Die DSGVO ist oft umständlich und kompliziert. Wir sind es nicht.

Wir identifizieren Optimierungsmöglichkeiten Ihres Datenschutz-Managements und erarbeiten maßgeschneiderte Umsetzungs­maßnahmen, die Sie direkt anwenden können.

Welche Aufgaben übernimmt der externe Daten­schutz­­beauftragte?

Der Datenschutzbeauftragte trägt zum Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen bei. Konkret gehören folgende Aufgaben dazu:

  • Die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
  • Die Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgeabschätzung und der Überwachung der Durchführung
  • Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

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Noch Fragen?
Nur zu!

In unserem FAQ-Bereich finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema externer Datenschutz­beauftragter. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne via  +43 1 924 05 28 oder datenschutz@casc.at zur Verfügung.

Die zu erwartenden Aufwände richten sich nach Größe der zu betreuenden Organisation oder des zu betreuenden Unternehmens sowie den Aufgaben, bei denen der/die Datenschutzbeauftragte als Unterstützung beigezogen wird. Üblicherweise lassen sich die Agenden des/der Datenschutzbeauftragten gut im Rahmen von Datenschutz-Compliance-Projekten abdecken. Erforderlich ist jedenfalls eine regelmäßige Zusammenarbeit. Kontaktieren Sie uns gerne für Ihr individuelles Angebot!

Der/die Datenschutzbeauftragte hat eine Reihe von gesetzlich normierten Aufgaben zu erfüllen. Er/Sie geht dabei systematisch und strukturiert vor und unterstützt Ihr Unternehmen bestmöglich. Erkennt er/sie Schwachstellen bzw. Lücken in der Datenschutz-Compliance, liefert er/sie praxistaugliche Verbesserungsvorschläge. Regelmäßige Berichte stellen Fortschritt und Nachvollziehbarkeit sicher.

Alle Teammitglieder von casc verfügen über das  erforderliche Fachwissen und sind befähigt, dieses anzuwenden.  Auszug der Qualifikationen:

  • Datenschutzexperte/Datenschutzexpertin incite Akademie Österreichische Wirtschaftskammer
  • Studium der Rechtswissenschaften mit Spezialisierung auf Datenschutzrecht
  • Certified Data & IT Security Expert incite Akademie Österreichische Wirtschaftskammer nach ISO-Norm

Sie erreichen uns während unserer Bürozeiten (Mo.–Fr. jeweils 9.00–16.00 Uhr). Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Fristen (z. B. Frist zur Beantwortung von Betroffenenrechten) einhalten kann.